Öffentliches Recht
Im Fokus meiner Arbeit liegen stets Ihre Ziele und Anliegen. Dabei strebe ich immer die optimale Lösung für Sie an. Nicht selten liegt diese außerhalb des Gerichtssaals. Somit erspare ich meinen Mandant:innen einen langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreit.
Im Bereich des Frauengleichstellungsrechts nehme ich neben dem Bundesgleichstellungsgesetz auch die 16 weiteren Landesgesetze in den Blick und stehe Ihnen beratend zur Seite.
Außerdem können Sie mich gerne als externe Sachverständige für gleichstellungsrechtliche Fragestellungen innerhalb Ihrer Dienststelle anfragen.
Ihr Anliegen: