Die meisten Gleichstellungsgesetze geben Gleichstellungsbeauftragten ausdrücklich die Möglichkeit, eine Frauenversammlung durchzuführen. Dennoch wird dieses Instrument in der Praxis häufig nicht genutzt – dabei bietet es enormes Potenzial für eine wirkungsvolle Gleichstellungsarbeit.
Warum eine Frauenversammlung so wertvoll ist
Die Frauenversammlung dient in erster Linie dazu, mit den weiblichen Beschäftigten Ihrer Dienststelle in direkten Kontakt zu treten und einen offenen Austausch zu ermöglichen. Sie schafft einen geschützten Rahmen, in dem Themen, Herausforderungen und Bedarfe angesprochen werden können, die im Arbeitsalltag häufig ungehört bleiben.
Gerade weil die Veranstaltung niedrigschwellig gestaltet werden kann, erhalten Sie wertvolle Einblicke in die tatsächliche Situation der Frauen in Ihrer Dienststelle. Diese Erkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für eine zielgerichtete und wirksame Gleichstellungsarbeit.
Warum Frauenversammlungen oft nicht stattfinden
In meiner Beratungspraxis erlebe ich häufig, dass Gleichstellungsbeauftragte keine Frauenversammlung durchführen – meist nicht aus mangelndem Interesse, sondern aufgrund struktureller Hürden.
Zum einen ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten häufig mit einer hohen Arbeitsbelastung verbunden. Zum anderen stoßen entsprechende Vorhaben nicht selten auf organisatorische Schwierigkeiten oder Widerstände. Beispielsweise werden keine geeigneten Räumlichkeiten oder Zeitfenster zur Verfügung gestellt. Auch kritische Stimmen – häufig aus dem Kreis männlicher Beschäftigter – können eine Umsetzung erschweren.
Ihre rechtliche Position
Wichtig zu wissen: In den meisten Fällen haben Gleichstellungsbeauftragte einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine Frauenversammlung durchzuführen. Diese hat grundsätzlich während der Dienstzeit stattzufinden. Zudem ist die Dienststelle in der Regel verpflichtet, geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen.
Umgang mit Vorbehalten
Frauenversammlungen dienen der gezielten Förderung weiblicher Beschäftigter. Dabei stehen deren Interessen bewusst im Mittelpunkt – ein zentraler Baustein, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.
Um dennoch Transparenz und Akzeptanz zu fördern, kann es sinnvoll sein, ergänzende Informationsveranstaltungen für alle Beschäftigten anzubieten, beispielsweise zu Themen wie Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienaufgaben. Dadurch lassen sich häufig Vorbehalte abbauen und ein gemeinsames Verständnis fördern.
Frauenversammlungen strategisch nutzen
Richtig konzipiert, kann die Frauenversammlung weit mehr sein als ein reines Informationsformat. Sie bietet die Chance, Bedarfe systematisch zu erfassen, Netzwerke zu stärken und konkrete Maßnahmen für Ihre Gleichstellungsarbeit zu entwickeln.
Genau hier setzt mein Seminar „Modul 8 – Die Frauenversammlung“ an.
Sie erhalten dort nicht nur rechtliche Grundlagen und praxisnahe Umsetzungstipps, sondern entwickeln bereits während des Seminars ein erstes eigenes Konzept für eine zukünftige Frauenversammlung.
Seminardetails:
- Online-Seminar
- Dauer: 3 Stunden
- Teilnahmegebühr: 210,00 € zzgl. MwSt.
Sie sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. Die aktuellen Termine finden Sie in meinem Veranstaltungskalender unter: https://kanzlei-kunz.de/events/
